Satzung

Aus der Satzung des Vereins

§ 1 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. So ist ausschließlicher und unmittelbarer Zweck des demokratischen, überparteilichen und überkonfessionellen Vereins die Unterstützung der Christen im und aus dem Nahen und Mittleren Osten.

Den christlichen Bevölkerungsgruppen, deren Fortbestand unter religiösem und politischem Druck zunehmend gefährdet ist, soll geholfen werden, ihre kulturelle Identität sowohl in der islamischen Welt als auch in den westlichen Gastländern zu wahren. Insbesondere sollen auch Anreize geschaffen werden, ihre Traditionen Religion, Kultur und Sprache zu pflegen und beizubehalten.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) Patenschaften für hier lebende Flüchtlinge, Unterstützung im Alltag
b) Öffentlichkeitsarbeit zur Situation in Deutschland lebender Christen
c) Öffentlichkeitsarbeit zur Situation im Orient lebender Christen
d) Kontaktaufnahme mit christlichen Gemeinden im Orient.

§ 2 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 4 Mitgliedschaft
(1) Der Verein ist offen für jede Privat- oder juristische Person, die an der Verwirklichung seiner Ziele interessiert ist.

§ 5 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist jährlich einzuberufen

§ 6 Vorstand
(1) Er besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, darunter ein/e Vorsitzende/r, die/der stellvertretende Vorsitzende, und ein Mitglied, das die Aufgabe der Kassiererin/des Kassierers wahrnimmt.
Der Verein wird gem. § 26 BGB nach außen von dem/der ersten und dem/der zweiten Vorsitzenden jeweils einzeln vertreten.

(2) Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Bis zu einer Neuwahl bzw. seiner Wiederwahl ist er zur Fortführung der notwendigen Geschäfte befugt. Eine Abwahl während der Amtszeit kann von der Mitgliederversammlung nur aus erheblichen Gründen vorgenommen werden.

§ 7 Mitgliedsbeitrag
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 8 Auflösung des Vereins
Der Verein hat unbestimmte Dauer. Bei Auflösung des Vereins ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Die Mitgliederversammlung kann mit einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder die Auflösung des Vereins beschließen.

Der Verein wurde am 02. Juli 1994 in 89143 Blaubeuren-Asch von neun Gründungsmitgliedern ins Leben gerufen. Satzungsänderungen wurden am 20.11.1994 und am 28.12.1994 festgestellt.
Beim Registergericht des Amtsgerichts Ulm ging die Satzung am 1. Februar 1995 ein und wurde dort genehmigt
Anlass für die Gründung des Vereins „Christen aus dem Orient“ war die Aufnahme von syrisch-orthodoxen Asylbewerbern aus dem Tur Abdin (Türkei) und aus Syrien in Asch, einem Teilort von Blaubeuren, in welchem der Vorsitzende, Dr. Schwaigert evangelischer Pfarrer war.

Der Freistellungsbescheid für die Jahre 2012 bis 2014 von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer erfolgte durch das Finanzamt:

89584 Ehingen am 11.06.2015. Die Steuernummer ist 58088/00151.

Nach diesem Bescheid können für Spenden und für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.

Die Körperschaft fördert laut Bescheid folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung der Religion.

Höhe des derzeitigen Mitgliedsbeitrags

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15,- Euro

Kontonummer des Vereins „Christen aus dem Orient e.V.“:

Volksbank Blaubeuren

IBAN: DE26 6006 9346 0018 3200 07
BIC: GENO DES1 REH